Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind durch ihr Selbstverständnis dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie sind deshalb, anders als gewerbliche Träger, an die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und Solidarität und am Gemeinwohl orientiert. Dadurch ergeben sich ihre Leitwerte und die Festlegung ihrer Aufgaben. In Deutschland haben die Verbände gegenüber den öffentlichen Trägern aufgrund des Subsidiaritätsprinzips einen gesetzlich verankerten Vorrang bei der Übernahme sozialer Dienste.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen unabhängig von ihrer religiösen, weltanschaulichen oder politischen Tendenz ihre Aufgaben in zweifacher Weise als Anbieter sozialer Dienstleistungen und als Lobby für sozial Schwache.
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erfüllen im Rahmen ihres eigenständigen Auftrages Aufgaben, die aus dem Sozialstaatsgebot erwachsen. Die Sozialstaatlichkeit hat Verfassungsrang. In der deutschen Sozialpolitik gründet sich die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Wohlfahrtsverbänden auf eine fast hundertjährige Tradition.